Altersbeschränkungen
Was sind Jugendschutzsperren?
Für uns ist es wichtig, Kinder zu schützen. Wir haben deshalb ein umfassendes Lösungskonzept entwickelt, was es Ihnen ermöglicht, zu kontrollieren, welche Inhalte Ihr Kind anschauen kann. Wenn Sie die Jugendschutzsperre aktivieren, ist sichergestellt, dass kein Inhalt abgespielt wird, den Jugendliche unter 16 Jahren nicht sehen dürfen, sofern Ihr PIN Code eingegeben ist.
Um die Jugendschutzsperre einzurichten, müssen Sie lediglich irgendein Video aussuchen, das Kinder unter 16 oder jünger nicht sehen dürfen und auf den Link klicken, um die Jugenschutzsperre zu aktivieren. Sodann werden Sie auf eine Seite weitergeleitet, auf der Sie bestätigen müssen, dass Sie über 18 Jahre alt sind und wo Sie einen geheimen PIN Code und Ihre E-Mail-Adresse bereitsstellen. Die E-Mail-Adresse wird für den Fall gebraucht, dass Sie Ihren PIN vergessen sollten. Für andere Zwecke wird Ihre E-Mail-Adresse nicht verwandt.
SONY CHANNEL
speichert Ihre eingebene E-Mail-Adresse nicht. Die Adresse wird vielmehr verschlüsselt auf Ihren Computer mit Hilfe eines Cookies aufbewahrt. Weitere Informationen hierzu stehen Ihnen in der SONY CHANNEL Datenschutzrichtlinie und in der Cookie Richtlinie zur Verfügung.
Ist die Jugendschutzsperre einmal eingerichtet, wird jeder, der Ihren Computer benutzt, nach dem Passwort gefragt, soweit er Inhalte anschauen möchte, die für nur für Jugendliche über 16 freigegeben sind.
Was sind Schutzkennzeichnungen?
Wir verwenden die Schutzkennzeichnungen, die Ihnen zu zeigen, welche Programme Themen enthalten, die für Jugendliche ungeeignet sind (Gewalt, Sex, Drogen,oder obszöne Sprache) oder wenn es für Jugendliche sonst schädlich sein könnte, diese anzuschauen.
Wir stellen Ihnen hiermit einen Weg zur Verfügung, mit dem Sie jeweiligen Programme, die auf Ihrem Computer über die Jugendschutzsperren abgespielt wird, zu kontrollieren. Seien Sie sich bitte bewusst, dass Kinder auf Ihrem Computer jeden Inhalt 0nschauen können – auch wenn er als nicht für Jugendliche geeignet, gekennzeichnet ist – soweit
Wie aktivieren Sie die Jugendschutzsperre ein?
Wenn Sie das erste Mal versuchen, ein für Jugendliche nicht geeignetes Programm zu schauen, wird eine eintsprechende Warnung erscheinen und Sie müssen bestätigen, dass Sie das Alter haben, für das das Video freigegeben ist. Sie können sodann die Jugendschutzsperre einrichten. Hierzu sollten Sie zunächst sicherstellen, dass Ihr Browser Cookies zuläßt und sodann auf die zur Verfügung gestellte Option "Jugendschutzsperre aktivieren" klicken. Die Aktivierung der Jugenschutzsperre setzt voraus, dass Sie einen vierstelligen PIN Code und Ihre E-Mail-Adresse angeben. Letztere wird nur in dem Fall benutzt, in dem Sie Ihren Pin Code vergessen haben, um diesen wiederzuerlangen.
Wie rufe ich meinen PIN ab?
Für den Fall, dass Sie Ihren PIN Code vergessen haben, klicken Sie einfach den Link in Ihrem Media Player, der mit "vergessenes Passwort" bezeichnet ist, worauf hin wir Ihnen zu Ihrer im Rahmen der PIN Aktivierung angegebenen E-Mail-Adresse eine Gedächtnishilfe senden.
Einstufungen
Der SONY CHANNEL zertifiziert für alle abrufbaren Programme selbst Altersbeschränkungen und Alters-Zertifikate. Bei der Bestimmung, ob Material für Jugendliche/Kinder geeignet ist, lassen wir angemessenes Urteilsvermögen walten.
Der SONY CHANNEL Empfehlung: Erwachsene sollten die jeweilige Programmbeschränkungen lesen um so am besten entscheiden zu können, ob Geeignetheit für den Jugendlichen vorliegt.
Gleich woher das Programm herrührt, der SONY CHANNEL wird die jeweilige Einstufung des Programms auf der Seite, auf der alle Programme beschrieben werden, anzeigen
Zur Zeit benutzt der SONY CHANNELdie folgenden Einstufungen:
Freigegen ohne Altersbeschränkung | |
Freigegeben ab 6 Jahren | |
Freigegeben ab 12 Jahren oder ab 6 Jahren unter elterlicher Anleitung. Fernsehausstrahlung ganztäglich möglich – mit wenigen Ausnahmen, bei denen eine Ausstrahlung erst nach 20 Uhr erfolgen sollte – möglich, soweit der Film nicht neu editiert wurde. | |
Freigegeben ab 16 Jahren. | |
Keine Freigabe für Jugendliche (freigegeben ab 18 Jahren). |
Tag des Inkrafttretens: 14. Januar. 2014